Ein Bundeswehrsoldat, der 2016 bei einem Übungsmarsch zusammenbrach, ist am Mittwoch vor dem Landgericht Bonn mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Bundesrepublik gescheitert. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass der Ausbilder vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begangen habe, teilte eine Sprecherin mit. Dies wäre aber die Voraussetzung dafür, dass dem Soldaten weitere Ansprüche zustünden.
Der Mann hatte bei großer Hitze an einem Geländemarsch teilgenommen, war zusammengebrochen und musste ärztlich behandelt werden. Er bemängelte, dass es nicht genügend Gelegenheit zum Trinken gegeben habe. Dies habe das Gericht nach Zeugenaussagen aber nicht feststellen können, sagte die Sprecherin weiter.
Der Soldat forderte etwa 50.000 Euro Schmerzensgeld und 10.000 Euro Schadenersatz für entgangene Zulagen, weil er wegen seiner körperlichen Beeinträchtigung bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Soldat kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen.
Ein Verfahren gegen den Ausbilder wegen Misshandlung Untergebener wurde im Jahr 2018 vom Amtsgericht Bad Kissingen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Bei dem Übungsmarsch waren insgesamt vier Soldaten kollabiert.
Quelle: AFP