Berufungsverfahren um Auslieferung von Wikileaks-Gründer Assange begonnen

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In London hat am Mittwoch das Berufungsverfahren im Fall des in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründers Julian Assange begonnen. Die US-Behörden fechten ein Urteil vom Januar an, in dem ein britisches Gericht die Auslieferung Assanges an die USA mit Verweis auf ein hohes Suizidrisiko verboten hatte. Der 50-jährige Australier sitzt seit zweieinhalb Jahren in London in Haft. 

Vor Beginn der Anhörung vor dem Gericht protestierten einige dutzend Anhänger des Wikileaks-Gründers gegen seine Inhaftierung. Sie sehen in den Verfahren einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit.

Assange ist in den USA wegen Spionage und wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Enthüllungsplattform Wikileaks zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan angeklagt. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze in den Ländern, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen. Bei einer Verurteilung in den USA drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft.

Im Januar hatte die britische Richterin Vanessa Baraitser ein Auslieferungsersuchen der USA abgelehnt. Ihre Entscheidung hatte sie mit der psychischen Verfassung Assanges und den harten Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Daher bestehe ein Suizidrisiko bei dem Wikileaks-Gründer.

Die USA gingen dagegen in Berufung. James Lewis als Anwalt der US-Regierung sagte am Mittwoch vor dem Londoner Gericht: “Wir halten daran fest, dass die Richterin falsch lag, als sie zu ihrer Schlussfolgerung kam.”

Wegen der US-Berufung wurde der gebürtige Australier bisher nicht aus der Haft entlassen. Assange sitzt seit über zwei Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Süden Londons in Haft. Er war im April 2019 in Großbritannien verhaftet worden, nachdem er sich zuvor sieben Jahre lang in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet hatte, um einer später wieder aufgegebenen Strafverfolgung in Schweden zu entgehen. Angehörige, Anwälte sowie Menschenrechts- und Presseorganisationen fordern seine sofortige Freilassung. 

Zuletzt hatte Assanges Partnerin Stella Moris, mit der er zwei Kinder hat, am Montag berichtet, der 50-Jährige sei gesundheitlich in einem “sehr schlechten Zustand”. Sie fügte hinzu: “Julian würde eine Auslieferung nicht überleben, das ist die Einschätzung der Richterin.”

Die Anhörung im Berufungsverfahren vor dem High Court in London ist für zwei Tage angesetzt. Dabei soll es vor allem um die Gewichtung eines Gutachtens über die mentale Gesundheit von Assange gehen, das die USA anzweifeln. Eine Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet.

Quelle: AFP

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