Fällt ein Radfahrer beim Umfahren von leeren Mülltonnen auf einem Radweg und verletzt sich, hat er gegenüber der Abfallentsorgungsfirma keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Er muss den Tonnen vielmehr vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen, wie das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. (AZ: 4 O 25/21)
Der klagende Radfahrer hatte nach eigenen Angaben die beiden Mülltonnen auf einem Radweg erkannt. Beim Versuch, ihnen auszuweichen, fuhr er gegen eine der Tonnen, stürzte und verletzte sich schwer. Er argumentierte, dass es nicht möglich gewesen sei, gefahrlos an den Tonnen vorbeizufahren. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, weil es eine ganz überwiegende Mitschuld des Radfahrers an dem Unfall sah.
Auf einem Radweg abgestellte Mülltonnen seien Hindernisse, wodurch der Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt werde. Wenn sie aber schon von Weitem erkennbar seien, müsse der Radfahrer ihnen mit ausreichendem Seitenabstand ausweichen. Hält er ihn nicht ein und fällt, sei das auf seine eigene grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen. Er hätte den Tonnen weiträumig ausweichen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: AFP