In Schwelm müssen sich Mitte November zwei Polizistinnen vor Gericht verantworten, weil sie ihren Kollegen während eines Schusswechsels nach einer Verkehrskontrolle nicht geholfen haben sollen. Die 37-Jährige aus Köln und die 32-Jährige sollen die Schüsse bemerkt haben und vom Ort des Geschehens geflohen sein, wie das Landgericht Hagen am Dienstag mitteilte. Verantworten müssen sie sich wegen versuchter Körperverletzung durch Unterlassen, weil sie dazu verpflichtet gewesen wären, einzugreifen.
Bei der Verkehrskontrolle im Mai vergangenen Jahres soll sich der kontrollierte Autofahrer Vitalij K. zunächst kooperativ verhalten haben. Später habe er jedoch eine Waffe aus seinem Auto geholt und unvermittelt auf zwei Polizisten geschossen, die das Feuer erwidert hätten. Insgesamt sollen 21 Schüsse abgegeben worden sein. K. wurde bereits zu einer Haftstrafe verurteilt.
Die beiden Polizistinnen sollen mit ihrem Polizeiauto an der Kontrollstelle vorbeigefahren und dann dahinter geparkt haben. Während des Schusswechsels habe eine von ihnen sich zunächst vorschriftsmäßig mit gezogener Dienstwaffe in Deckung begeben, sich dann aber doch ihrer fliehenden Kollegin angeschlossen. Beiden soll durch ihre Flucht bewusst gewesen sein, dass sie ihren Kollegen der Gefahr erheblicher Verletzungen aussetzten.
Im Dienst seien die Frauen eigentlich dazu verpflichtet gewesen, Leib und Leben ihrer unmittelbar bedrohten Kollegen zu schützen. Ein Eingreifen wäre laut Staatsanwaltschaft zumutbar gewesen, weil die Angeklagten beide schusssichere Westen getragen und ausreichend Munition dabei gehabt hätten. Auch Möglichkeiten, um in Deckung zu gehen, habe es genug gegeben.
Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu fünf Jahre und sieben Monate Haft. Beide Polizistinnen sind nicht vorbestraft und befinden sich auf freiem Fuß. Für das Verfahren vor dem Amtsgericht Schwelm ist zunächst ein Verhandlungstag am 16. November vorgesehen.
Quelle: AFP