Der neue Bundestag hat sich auf seiner konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung gegeben. Mit dem am Dienstag gefassten Beschluss wurde das bisherige Regelwerk weitgehend übernommen. Mit Ja stimmten alle Fraktionen außer der AfD, die sich der Stimme enthielt. Die Geschäftsordnung regelt unter anderem die Wahl eines neuen Präsidiums, die Bildung der Fraktionen und den Ablauf der Sitzungen. Entschieden wurde erneut, dass im Präsidium jede Fraktion mit einem Vizeposten vertreten ist.
Die AfD scheiterte mit einer Reihe von Änderungsanträgen. Die Fraktion wollte Neuerungen bei der Wahl des Bundeskanzlers und bei Misstrauensanträgen erreichen. Dies wurde abgelehnt. Auch die Forderung der AfD, in Drucksachen auf geschlechtergerechte Sprache zu verzichten, fand keine Mehrheit. Der entsprechende Antrag wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Bereits zu Beginn der Sitzung war die AfD mit dem Antrag gescheitert, dass die Funktion des Alterspräsidenten künftig wieder der an Lebensjahren älteste Abgeordnete die Funktion übernimmt. Damit wäre der Posten in diesem Jahr statt an den bisherigen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) an den AfD-Politiker Alexander Gauland gegangen.
Am Dienstagnachmittag soll die SPD-Politikerin Bärbel Bas zur neuen Bundestagspräsidentin gewählt werden. Bei der Wahl ihrer Stellvertreter wird damit gerechnet, dass der AfD-Kandidat Michael Kaufmann die Mehrheit verfehlt. Damit dürfte es bei fünf Vizepräsidentinnen und -präsidenten bleiben.
Die für die vergangene Legislaturperiode wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Sonderregelungen werden mit der Neufassung der Geschäftsordnung bis zum Jahresende verlängert. Somit bleibt es bei der Möglichkeit, an Ausschusssitzungen und dortigen Abstimmungen mittels elektronischer Kommunikationsmittel teilzunehmen. Zudem soll es ermöglicht werden, den Zugang zu öffentlichen Ausschussberatungen sowie Anhörungen ausschließlich durch elektronische Übertragungswege zu gewähren.
Die bisherige Corona-Sonderregelung, dass der Bundestag bereits bei Anwesenheit eines Viertels seiner Mitglieder beschlussfähig ist, entfällt mit der neuen Geschäftsordnung allerdings. Dies sei wegen der im Bundestag geltenden 3-G-Regel nicht mehr erforderlich, sagte die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann.
Quelle: AFP