Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einer spanischen Mutter in einem Namensstreit Recht gegeben. Ihr Kind hatte einen Doppelnamen mit dem Namen des Vaters an erster Stelle bekommen, weil die Eltern sich nicht einig waren. Diese Entscheidung sei in dem vorliegenden Fall “diskriminierend” gewesen, urteilte das Gericht in Straßburg am Dienstag. Es verurteilte Spanien zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Regelung verletze nicht grundsätzlich die Menschenrechte, aber deren Anwendung ohne Ausnahmemöglichkeit sei “übertrieben streng” und “diskriminierend für Frauen”.
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern bereits während der Schwangerschaft getrennt. Das 2005 geborene Kind trug ein Jahr lang nur den Namen der Mutter, bis der Vater verspätet die Vaterschaft anerkannte.
Das spanische Recht sah vor, dass ein Kind, dessen Eltern sich nicht auf den Nachnamen des Kindes einigen konnten, einen Doppelnamen mit dem Namen des Vaters an erster Stelle tragen sollte.
Im Jahr 2011 wurde dieses Gesetz geändert. Heute entscheidet ein Richter unter Berücksichtigung des Kindeswohls, welchen Namen das Kind tragen soll, wenn die Eltern uneins sind.
Quelle: AFP