Das Oberlandesgericht München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. am Montag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging nach rund zweieinhalbjährigem Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Fall eines versklavten und getöteten fünfjährigen jesidischen Mädchens Mädchens. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung zeigten sich zufrieden mit dem Strafmaß.
Der Prozess war der deutschlandweit erste gegen eine IS-Rückkehrerin. Mit dem Strafmaß für die Frau aus Lohne in Niedersachsen blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe wegen des Todes des fünfjährigen Mädchens gefordert hatte.
Die Verteidigung hingegen hatte nur zwei Jahre Haft gefordert. W.s Verteidiger Ali Aydin zeigte sich trotz der zehnjährigen Haft sehr zufrieden mit dem Urteilsspruch. Es sei ein “krasser Sieg der Verteidigung”, sagte Aydin nach der Urteilsverkündung vor Journalisten. “Wir sind glücklich.”
Aydin begründete dies damit, dass das Gericht keine lebenslange Haftstrafe verhängte und den Fall als minderschwer einstufte. “Das ist für uns ein Sieg”, sagte der Verteidiger. Dennoch wolle er sich noch mit seiner Mandantin abstimmen, ob diese auf Rechtsmittel verzichte.
Auch die Bundesanwaltschaft ließ zunächst offen, ob sie in Revision geht oder das Urteil akzeptiert. Dies solle noch geprüft werden, sagte eine Anklagevertreterin. Die Anklagebehörde sieht sich demnach aber in allen wichtigen Punkten durch das Urteil bestätigt. Entscheidend sei, dass das Gericht festgestellt habe, dass W. strafrechtlich für den Tod des Kinds mitverantwortlich sei.
Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sagte, es sei erwiesen, dass W. mit ihrem in Frankfurt am Main vor Gericht stehenden Mann – einem Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) – eine Mutter und deren Tochter als Sklaven gekauft hatte. Baier sagte, W. habe sich von der Mutter unentgeltlich den Haushalt führen lassen – “insbesondere Haus und Hof putzen, Geschirr spülen und Wäsche waschen.”
Über das Kind habe W. sich immer wieder beschwert, W.s Mann habe Mutter und Tochter wiederholt mit Schlägen massiv misshandelt. Im Sommer 2015 habe der Mann das Mädchen dann zur Strafe fürs Einnässen bei brütender Hitze von mindestens 43 Grad Celsius mit dem Gesicht zur Sonne an das Gitter eines Wohnzimmerfensters gebunden. Baier sagte über die Verantwortung von W.: “Sie musste von Anfang an damit rechnen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind in Lebensgefahr befand.”
W. habe ihren Mann noch auf den drohenden Tod hingewiesen, aber nichts zur Befreiung des Kinds unternommen. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass W. einen deutlich geringeren Beitrag an der Versklavung von Mutter und Tochter hatte als ihr Mann. Außerdem sei sie bei dem zum Tod führenden Geschehen nicht die treibende Kraft gewesen.
Nachdem das Kind gestorben war, wollte der IS den Mann zunächst bestrafen, woraufhin das Paar in die Türkei floh. Dort wurde W. festgenommen und nach Deutschland überstellt. 2018 wollte sie mit ihrer nach ihrer Rückkehr geborenen Tochter ins IS-Gebiet zurückkehren. Doch bei dem Versuch geriet sie an einen getarnten CIA-Agenten, dem sie bei einer Autofahrt über ihren ersten Aufenthalt beim IS berichtete. Das Auto des V-Manns war verwanzt, in Bayern wurde W. festgenommen und schließlich angeklagt.
Quelle: AFP