Ein Rechtsanwalt, der in diesem Jahr an verschiedenen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilnahm, ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit seinem Eilantrag auf Anerkennung als Journalist gescheitert. Dies teilte das Gericht am Montag mit. Der Anwalt war nach eigenen Angaben – anders als ausgewiesene Pressevertreter – von der Polizei daran gehindert worden, Absperrungen bei den Demonstrationen zu passieren.
Er habe per einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen wollen, dass er als Pressevertreter berichtet habe und dies durch die Polizei anzuerkennen sei, erklärte das Gericht. Er argumentierte demnach außerdem, die Feststellung der Behörde, er sei kein Journalist, sei rechtswidrig gewesen. Er sei allgemein als Journalist anzuerkennen.
Das Verwaltungsgericht wies diese Anträge als unzulässig ab. Über sie könne nicht im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden werde. Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Berliner Polizei nicht zuständig.
“Die Kammer musste sich daher mit dem Begehren inhaltlich nicht befassen”, hieß es weiter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Quelle: AFP