Das Urteil gegen den französischen Fußballstar Karim Benzema in der sogenannten Sexvideo-Affäre wird am 24. November verkündet. Benzemas Verteidiger forderten am letzten Prozesstag am Freitag den Freispruch ihres Mandanten. Die Anklage stütze sich allein auf “Hypothesen und Spekulationen” sowie das “Empfinden” des Opfers des Erpressungsversuchs, erklärte der Anwalt Antoine Vey.
Benzema wird vorgeworfen, 2015 in die versuchte Erpressung seines damaligen Kollegen in der Nationalmannschaft, Mathieu Valbuena, verwickelt gewesen zu sein – er selbst weist das zurück. Während der 33-Jährige wegen Komplizenschaft bei einem Erpressungsversuch angeklagt ist, müssen sich vier weitere Angeklagte wegen versuchter Erpressung vor Gericht verantworten. Sie sollen versucht haben, mit einem Sexvideo von Valbuena von diesem Geld zu erpressen.
Benzema hatte Valbuena wegen des Videos kontaktiert. Er soll im Auftrag eines Jugendfreunds seinen Teamkollegen gedrängt haben, die Geldforderung der Erpresser zu erfüllen. Dieser Jugendfreund wiederum soll mit den Erpressern gemeinsame Sache gemacht haben. Benzema beteuerte hingegen, er habe Valbuena mit einem guten Rat lediglich einen Gefallen tun wollen.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 75.000 Euro für den Nationalspieler beantragt. Für die vier Mitangeklagten des Real-Madrid-Stars forderte die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten auf Bewährung und vier Jahren.
Quelle: AFP