Berlusconi vom Vorwurf der Zeugenbestechung in "Rubygate"-Affäre freigesprochen

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Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist vom Vorwurf der Zeugenbestechung im Prozess um die “Rubygate”-Affäre freigesprochen worden. Sein Mandant sei “erleichtert und zufrieden”, sagte Berlusconis Anwalt Federico Cecconi am Donnerstag laut italienischen Medien nach der Entscheidung des Gerichts in Siena. Auch der mitangeklagte Pianist Danilo Mariani wurde freigesprochen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Chef der Mitte-rechts-Partei Forza Italia vorgeworfen, den Musiker für eine Falschaussage in einem früheren Prozess bezahlt zu haben, in dem es um Sex-Partys in Berlusconis Villa ging. Die Anklage hatte für die beiden Beschuldigen jeweils mehr als vier Jahre Haft gefordert.

Berlusconis Anwälte hatten hingegen argumentiert, die Zahlungen an Mariani seien nur für dessen Auftritte als Pianist bei den als “Bunga-Bunga-Partys” bekannt gewordenen Festen geflossen.

Strittig war bei der juristischen Aufarbeitung der Partys vor allem, ob Berlusconi wusste, dass die marokkanische Tänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby damals noch nicht volljährig war. Dem heute 85-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe Ruby für Sex bezahlt.

Berlusconi war im ersten Verfahren wegen der Sex-Partys 2013 zunächst verurteilt, in einem späteren Berufungsprozess aber freigesprochen worden. Das Gericht nahm zu seinen Gunsten an, dass Berlusconi damals nicht gewusst habe, dass Ruby erst 17 Jahre alt war. 

Allerdings wurde Berlusconi vorgeworfen, mehrere Zeugen mit Geld, Schmuck und sogar Gütern im Millionenwert dazu gebracht zu haben, über die Partys vor Gericht zu schweigen. 

Der Medienmogul wird wegen ähnlicher Fälle von Gerichten in mehreren Städten, darunter Rom und Mailand, strafrechtlich verfolgt. Laut Staatsanwaltschaft gab Berlusconi für das Schweigen der Zeugen zwischen 2011 und 2015 zehn Millionen Euro aus, davon gingen allein sieben Millionen an Ruby.

Quelle: AFP

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