Ein zusätzlicher Minijob in einem Kleinbetrieb ersetzt laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Schnitt eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle. “Minijobs sind demnach – zumindest in kleinen Betrieben – keine Ergänzung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung”, erklärte IAB-Forscher Matthias Collischon am Mittwoch. Insgesamt verdrängen Minijobs demnach in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen.
Für Betriebe und Minijobber lohnt sich die geringfügige Beschäftigung oftmals: Der Bruttolohn von maximal 450 Euro im Monat geht direkt an den Arbeitnehmer, der Betrieb zahlt einen festen Anteil der Löhne als Abgabe, die vor allem Sozialversicherungsbeiträge enthält. Insgesamt fallen so die Sozialabgaben für beide Seiten deutlich geringer aus als bei einer regulären Anstellung.
Die arbeitspolitische Maßnahme, mit der insbesondere Langzeitarbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt geholfen werden soll, ist nicht unumstritten. Das IAB liefert mit seiner Studie basierend auf Arbeitsmarktzahlen der Jahre 1999 bis 2014 nun Zahlen dazu.
Da der Staat bei Minijobs auf einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge verzichtet, entstehen den Sozialkassen bei einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 300 Euro monatliche Kosten von 36 Euro, schreiben die Autoren in der Studie. Bei rund sieben Millionen Minijobbern im Jahr 2019 beliefen sich die Kosten für die Sozialkassen demnach auf 3,02 Milliarden Euro im Jahr. Darüber hinaus entfielen bei Minijobbern auch die Einnahmen aus der Lohnsteuer.
Insbesondere kleine Betriebe verließen sich dabei auf Minijobber. So waren im Jahr 2014 im Durchschnitt fast 40 Prozent der Belegschaft in kleinen Betrieben in Minijobs beschäftigt, bei größeren Betrieben lag der Anteil hingegen bei lediglich zehn Prozent. Insgesamt entfielen auf kleine Betriebe 15 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Stellen und 36 Prozent aller Minijobs.
Auch eine weitere mit den Minijobs verbundene Hoffnung habe sich nicht bewahrheitet: Nur selten führten Minijobs zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die meisten Minijobber verblieben vielmehr im Niedriglohnsektor und arbeiteten weiterhin unterhalb ihres Qualifikationsniveaus, teilte das zur Bundesagentur für Arbeit gehörende IAB weiter mit.
Quelle: AFP