Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will die Weitergabe von Kosten der CO2-Bepreisung durch Gasanbieter an ihre Kundinnen und Kunden in bestimmten Konstellationen rechtlich prüfen lassen. “Uns liegen Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden”, erklärte die Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des vzbv, Sabine Lund, am Dienstag. Gleichzeitig seien manche Verbraucher aber nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen worden.
Seit Januar 2021 erhalten die Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden über erhöhte Gaspreise, die von den Energieversorgern mit der Anfang des Jahres eingeführten CO2-Bepreisung begründet würden. Der vzbv will nun die Daten von betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern sammeln und eine Musterfeststellungsklage prüfen.
Wie der vzbv in einer Erhebung für die “Welt am Sonntag” errechnete, muss ein typischer Familienhaushalt in einem 120 Quadratmeter großen Einfamilienhaus im Jahr 2021 wegen steigender Gaspreise mit einem Heizkostenanstieg von mehr als 200 Euro im Vorjahresvergleich rechnen. So betrug die Rechnung für Heizung und Warmwasser im Jahr 2020 noch durchschnittlich 990 Euro, im Jahr 2021 werden es voraussichtlich 1260 Euro. Auch die Heizrechnung in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung steigt demnach von durchschnittlich 770 auf 980 Euro.
Quelle: AFP