Urteil gegen sogenannten Waldläufer von Oppenau rechtskräftig

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Das Urteil gegen den sogenannten Waldläufer von Oppenau im Schwarzwald ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionsklage der Verteidigung von Yves R. als unbegründet, wie das Landgericht im baden-württembergischen Offenburg am Dienstag mitteilte. Die zweite große Strafkammer des Gerichts hatte den 32-Jährigen im Februar zu drei Jahren Haft wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in einem minderschweren Fall verurteilt.

Der Mann hatte im Juli vergangenen Jahres in einer Waldhütte vier Polizisten entwaffnet, bevor er in den Schwarzwald floh und von Polizeihundertschaften tagelang gesucht wurde. Der Großeinsatz, der auch zur Schließung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung insbesondere die Rechtsauffassung des Gerichts, dass der Angeklagte mit der Entwaffnung und Bedrohung der Polizeibeamten eine Geiselnahme begangen hatte.

Quelle: AFP

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