Mehr als elf Monate nach einem Brand im rheinland-pfälzischen Pirmasens, bei dem zwei Kinder ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken Anklage gegen den Hausbesitzer erhoben. Die Behörde wirft dem Mann fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Brandstiftung vor, wie sie am Dienstag mitteilte. Demnach soll der 64-Jährige keine Rauchmelder im Haus angebracht haben.
2018 habe er das Haus erworben und im Juli 2020 einen Mietvertrag mit den Eltern der bei dem Brand ums Leben gekommenen beiden Mädchen geschlossen. Obwohl das Erdgeschoss und der erste Stock von der Familie als Wohnung genutzt werden sollten, habe der Mann nicht überprüft, ob es Rauchmelder in der Wohnung gab und ob vorhandene funktionierten. Im Treppenhaus und im Obergeschoss soll er keine Rauchmelder angebracht haben.
Der Mann habe gewusst, dass das Licht im Flur dauerhaft eingeschaltet war. Dagegen habe er nichts unternommen. Wegen eines technischen Defekts an der Elektrik im Zählerschrank brach in der Nacht zum 6. November 2020 im Treppenhaus ein Feuer aus.
Der Defekt sei auf die dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung im Flur zurückzuführen. Weil Rauchmelder fehlten, sei der Brand so spät entdeckt worden, dass die beiden Mädchen nicht mehr gerettet werden konnten. Die Eltern und vier weitere Kinder blieben unverletzt.
Der Tod der beiden Mädchen hätte laut Staatsanwaltschaft verhindert werden können, wenn Rauchmelder ordnungsgemäß angebracht gewesen wären und wenn die Flurbeleuchtung repariert worden wäre. Das Amtsgericht Pirmasens muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: AFP