Der Bundestag verfügt nach dem endgültigen amtlichen Endergebnis der Wahl vom 26. September über einen Sitz mehr als bislang angenommen. Das Parlament wird statt der beim vorläufigen Ergebnis ermittelten 735 nunmehr 736 Mitglieder haben, wie Bundeswahlleiter Georg Thiel auf einer Sitzung des Bundeswahlausschusses am Freitag in Berlin sagte. Wegen der in Berlin aufgetretenen Unregelmäßigkeiten will Thiel einen Einspruch gegen das dortige Bundestagswahlergebnis prüfen.
Der 20. Bundestag ist damit der größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Das zusätzliche Mandat geht an die nordrhein-westfälische CDU, Grund ist ein Plus bei den ausgezählten Zweistimmen. Berichten zufolge geht das zusätzliche Mandat an den CDU-Abgeordneten Jürgen Hardt. Die Grünen verlieren zwar ein Mandat in Nordrhein-Westfalen, gewinnen aber dafür eines in Bayern hinzu.
Bei den Zweitstimmen ergibt sich beim endgültigen Endergebnis kein Unterschied gegenüber dem direkt nach der Wahl verkündeten vorläufigen Resultat. Demnach kommt die Union auf 24,1 Prozent, die SPD auf 25,7 Prozent. Die Grünen können 14,8 verbuchen, die FDP 11,5 und die AfD 10,3 Prozent. Die Linke verfehlte mit 4,9 Prozent zwar die Fünf-Prozent-Hürde, ist wegen dreier Direktmandate aber trotzdem in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten.
Von den 736 Mandaten entfallen 206 auf die SPD, 197 auf die Union, 118 auf die Grünen, 92 auf die FDP, 83 auf die AfD, 39 auf die Linke und einer auf den Südschleswigschen Wählerverband (SSW). Der neue Bundestag kommt am 26. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Der Anteil der Briefwähler lag mit 47,3 Prozent in diesem Jahr deutlich höher als 2017 – als es noch 28,6 Prozent waren. Der Anteil bei Bundestagswahlen sei seit 1957 kontinuierlich gestiegen, sagte Thiel. Eine Steigerung um 18,7 Prozentpunkte habe es bisher aber noch nicht gegeben. Bayern hatte mit 62,4 Prozent den höchsten Anteil, Thüringen mit 32,4 Prozent den geringsten.
Thiel übte deutliche Kritik an den Vorgängen in Berlin. Die große Zahl der dortigen Fehler sei “misslich und auffällig”. In der Hauptstadt waren am 26. September in mehreren Wahllokalen die Stimmzettel ausgegangen, darauf waren einzelne Wahllokale zeitweise geschlossen worden. Teilweise wurden auch falsche Stimmzettel ausgegeben.
Vielerorts bildeten sich zudem lange Warteschlangen, so dass in Einzelfällen Wahllokale erst gegen 20.00 Uhr oder später schlossen. Thiel verwies darauf, dass zeitgleich mit der Bundestagswahl der Marathon in Berlin stattgefunden habe. Dafür hätten besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, sagte der Bundeswahlleiter.
Auf die Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses hatten die Unregelmäßigkeiten aber keine Auswirkung. Vielmehr kann nunmehr die Prüfung der Vorkommnisse beginnen. Die Landeswahlleitung in Berlin hat bereits angekündigt, gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl, die ebenfalls am 26. September stattfand, Einspruch einzulegen.
Thiel ging auf der Sitzung auch auf Vorkommnisse in anderen Bundesländern ein und erwähnte dabei CDU-Chef Armin Laschet – ohne ihn namentlich zu nennen. Er hatte bei der Stimmabgabe seinen Zettel fälschlicherweise so gefaltet, dass seine Kreuze für die CDU sichtbar wurden. Da dadurch aber nur ein “erwartbares Wahlverhalten” erkennbar geworden sei, handele es sich hier nicht um eine Wählerbeeinflussung, bekräftigte Thiel.
Quelle: AFP