Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Verhandlung am Freitag mit der Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Wärmedämmung eines Hauses befasst, die die Grundstücksgrenze überschreitet. Das nordrhein-westfälische Landesrecht erlaubt dies in einigen Fällen. Nun muss der BGH in Karlsruhe prüfen, ob dieses Landesrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Urteil in dem Fall will der BGH am 12. November verkünden. (Az. V ZR 115/20)
Geklagt hatte eine Wohnungsbaugesellschaft, die der Meinung ist, dass ihr Mehrfamilienhaus nicht mit vertretbarem Aufwand von innen gedämmt werden kann und daher von außen gedämmt werden muss. Das Haus steht direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück, das Mehrfamilienhaus des Nachbarn ist fünf Meter entfernt. Die Wohnungsbaugesellschaft findet, dass der Nachbar die nachträgliche Außendämmung dulden müsse, auch wenn diese über die Grundstücksgrenze hinausrage.
Vor dem Amtsgericht Köln hatte die Klage Erfolg. In der Berufung vor dem Landgericht wurde sie aber abgewiesen.
Quelle: AFP