Haftbefehl gegen einen der sechs Angeklagten nach Einbruch in Grünes Gewölbe in Dresden aufgehoben

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Das Dresdner Landgericht hat einen Haftbefehl gegen einen der sechs wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe angeklagten Tatverdächtigen aufgehoben. Das Landgericht sehe anders als das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft gegen den 23-Jährigen keinen dringenden Tatverdacht, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Haftbefehl wurde demnach bereits am Montag aufgehoben. Der Mann befinde sich jedoch wegen seiner Tatbeteiligung am Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum weiterhin in Jugendstrafhaft. 

Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens sei mit der Aufhebung nicht verbunden, hieß es weiter. Denn hierfür sei “kein dringender, sondern nur ein hinreichender Tatverdacht” erforderlich. Die Staatsanwaltschaft werde trotzdem prüfen, ob sie Beschwerde gegen den haftaufhebenden Beschluss einlegt. Das Oberlandesgericht Dresden ordnete den Angaben zufolge unterdessen die Fortdauer der Untersuchungshaft für drei der sechs Angeschuldigten an und verwarf die Haftbeschwerde eines vierten. Ein fünfter befindet sich ebenso wie der 23-Jährige wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Bode-Museum in Jugendstrafhaft. Alle sechs Tatverdächtigen bleiben demzufolge weiterhin in Haft.

Die Männer sollen im November 2019 in das Historische Grüne Gewölbe eingebrochen sein und 21 Schmuckstücke mit insgesamt mehr als 4300 einzelnen Diamanten und Brillanten gestohlen haben. Die Schmuckstücke, die bis heute nicht wieder aufgefunden wurden, haben den Angaben zufolge einen Versicherungswert von insgesamt mindestens 113 Millionen Euro.

Quelle: AFP

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