Der Energiekonzern Uniper ist mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren um den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 vorgegangen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werde über die Zulässigkeit der Revision entscheiden, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk in Nordrhein-Westfalen Ende August für ungültig erklärt. Eine Revision hatte das Gericht nicht zugelassen.
“Nach Analyse der Urteilsbegründung ist für uns klar, dass die vom OVG in seinen Urteilen aufgeworfenen Fragen höchstrichterlicher Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bedürfen”, erklärte die Leiterin für Recht und Compliance bei Uniper, Sirpa-Helena Sormunen. Uniper gehe weiterhin davon aus, dass das Kraftwerk rechtmäßig gebaut und betrieben werde. “Datteln 4 wird zuverlässig betrieben und versorgt unsere Kunden hocheffizient mit Strom und Wärme”, erklärte Sormunen weiter.
Gegen den Bebauungsplan geklagt hatte ursprünglich unter anderem die Umweltorganisation BUND. Auch vier Privatpersonen hatten sich vor Gericht gegen die Planung gewehrt (Az. 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE). Das OVG Münster hatte in seiner Entscheidung im August insbesondere auf eine fehlerhafte Prüfung möglicher alternativer Standorte verwiesen. Das Kohlekraftwerk durfte jedoch vorerst weiter betrieben werden.
Quelle: AFP