Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in der Messe Karlsruhe seine zweitägige Verhandlung über die Finanzierung der politischen Parteien fortgesetzt. Verhandelt werden ein gemeinsamer Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen und ein Antrag der AfD-Fraktion. Sie wollen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung und das Zustandekommen des Gesetzes prüfen lassen. (Az. 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18)
2018 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD, die absolute Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse für alle Parteien zusammen von 165 auf 190 Millionen Euro anzuheben. Zu dieser Obergrenze hatte das Verfassungsgericht 1992 entschieden, dass sie zwar an die Preisentwicklung angepasst wird, ansonsten aber nur erhöht werden soll, wenn sich die Verhältnisse “einschneidend geändert” haben.
Union und SPD sahen eine solche einschneidende Veränderung in der Digitalisierung und begründeten die Aufstockung so. FDP, Linken und Grünen genügt diese Begründung nicht, weswegen sie nach Karlsruhe zogen. Für eine Erhöhung der Obergrenze sei nämlich eine “objektive Veränderung der relevanten äußeren Umstände in der Parteienlandschaft” notwendig, argumentierte ihre Bevollmächtigte Sophie Schönberger am Mittwoch vor Gericht. Solche besonderen Umstände dürften nicht einfach ohne nähere Begründung “behauptet” werden.
Die Obergrenze diene neben der Staatsfreiheit dazu, einen Vertrauensverlust in die Parteien zu verhindern, sagte Schönberger weiter. Der Eindruck von “Selbstbedienung” müsse vermieden werden.
Die AfD-Fraktion wiederum rügt in ihrem Antrag, dass sie durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, das “unüblich verkürzt” gewesen sei, in ihren Rechten verletzt worden sei. Sie habe sich nicht ausreichend vorbereiten können. Ihre Aufgabe als Opposition sei es nämlich, sowohl im Parlament Bedenken zur Geltung zu bringen als auch die Öffentlichkeit gegen die Pläne der Regierung zu mobilisieren, argumentierte der Bevollmächtigte Ulrich Vosgerau am Dienstag.
Während es am Dienstag zunächst hauptsächlich um den Antrag der AfD ging, soll am Mittwoch vor allem über den Normenkontrollantrag der drei anderen Fraktionen verhandelt werden. Die Verhandlung war wegen der Pandemie bereits zweimal verschoben worden. Corona ist auch verantwortlich für den ungewöhnlichen Verhandlungsort: In der Karlsruher Messe im benachbarten Rheinstetten ist mehr Platz als im eigentlichen Gerichtsgebäude in Karlsruhe.
Quelle: AFP