Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Mittwoch (15.00 Uhr) sein Urteil zu zwei Freisprüchen nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs und zweier Wohngebäude. Bei dem Unglück am 3. März 2009 waren zwei Menschen gestorben, es entstand ein Sachschaden in dreistelliger Millionenhöhe.(Az: 2 StR 418/19)
Ursache war eine 27 Meter tiefe Baugrube in unmittelbarer Nähe für den Bau einer unterirdischen Stadtbahn. Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln war eine seitliche Wand gegen das Eindringen von Grundwasser nicht fachgerecht gebaut worden, so dass sie dem Wasserdruck nicht standhielt.
Zwei Bauleiter, die für die Errichtung dieser Wand verantwortlich waren, hatte das Landgericht aber im Oktober 2018 freigesprochen. Über die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der BGH bereits am 7. Juli verhandelt, nun will er sein Urteil verkünden. Über die Strafen gegen zwei Mitarbeiter der Kölner Verkehrsbetriebe will der BGH später gesondert entscheiden.
Quelle: AFP