Bertelsmann-Stiftung schlägt Auswege aus der "Zweitverdienerinnenfalle" vor

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“Raus aus der Zweitverdienerinnenfalle”: Dafür schlägt die Bertelsmann-Stiftung eine kombinierte Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs vor. Das brächte einer Ifo-Studie für die Stiftung zufolge auch mehr als 100.000 neue Jobs für Frauen. Denn für sie – insbesondere Mütter – würde durch eine solche Kombireform die Arbeit oder Mehrarbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung attraktiver, erklärte die Stiftung am Mittwoch.  

Von 7,6 Millionen Ehefrauen im Alter von 25 bis 60 Jahren haben mit sechs Millionen rund drei Viertel ein geringeres Einkommen als ihr Partner und sind demnach Zweitverdienerinnen, heißt es in der Untersuchung der Stiftung. Für sie setze das Steuer- und Sozialversicherungssystem in Deutschland falsche Anreize. 

Denn bei der Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung fielen für sie nicht nur Sozialversicherungsabgaben, sondern auch Einkommensteuer an, die über dem üblichen Eingangssteuersatz in Höhe von 14 Prozent liegt. Grund dafür sei das Ehegattensplitting: Es führe dazu, dass eine Zweitverdienerin demselben Steuersatz unterliegt wie der Erstverdiener.

Eine Umwandlung des jetzigen Ehegattensplittings in ein Realsplitting und der Minijobs in sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung könnte der Studie zufolge 124.000 Menschen in Arbeit bringen, davon 108.000 Frauen.

Beim Realsplitting würden beide Eheleute separat veranlagt, allerdings dürfte ein begrenzter Betrag in Höhe von 13.805 Euro, der die Unterhaltspflichten widerspiegelt und damit verfassungskonform wäre, auf die Partnerin übertragen werden, erläuterte die Bertelsmann-Stiftung. So ließe sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin abbauen. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Erhöhung der Arbeitszeit würde sich insgesamt eher lohnen.

Gleichzeitig müssten Minijobs durch sukzessiv ansteigende Sozialversicherungsabgaben in reguläre Beschäftigung umgewandelt werden, heißt es in der Studie. Die Abgaben würden dann ab dem ersten Euro fällig, mit einem anfangs sehr geringen Beitragssatz. Der volle Sozialversicherungssatz würde laut Studie bei 1800 Euro gelten – was einer Vollzeitbeschäftigung im Niedriglohnbereich entspricht. Aktuell dagegen lohnt sich für viele Zweitverdienerinnen Arbeit über den Minijob hinaus kaum, weil auch bei steigenden Wochenstunden und gleichem Bruttostundenlohn das Einkommen für die Familie nicht entsprechend steigt. 

Die Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, Marina Barisic, betonte, dass sich viele Minijobs insbesondere in der Corona-Pandemie als besonders krisenanfällig erwiesen hätten. Das habe weitreichende Folgen für die Absicherung der Frauen sowohl bei Arbeitslosigkeit und im Alter. Zudem werde ein erheblicher Teil des Arbeitskräftepotenzials von Frauen nicht voll ausgeschöpft – das könne Deutschland sich im Zuge des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels nicht mehr leisten. 

Quelle: AFP

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