Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Parteienfinanzierung

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in der Messe Karlsruhe mit einer zweitägigen Verhandlung über die Finanzierung der politischen Parteien begonnen. Verhandelt werden zwei Anträge: ein gemeinsamer von den Bundestagsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen und einer der AfD-Fraktion. Sie wollen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung und das Zustandekommen des Gesetzes prüfen lassen. (Az. 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18)

2018 hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen, die Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse für alle Parteien von 165 auf 190 Millionen Euro anzuheben. Diese bilden einen wichtiger Teil der Parteienfinanzierung: Die Parteien bekommen Steuergelder, deren Höhe sich nach ihren Stimmenanteilen bei Wahlen, den Mitgliedsbeiträgen und Mandatserträgen sowie Spenden richtet. Die Zuschüsse machen etwa ein Drittel ihrer Einnahmen aus.

Dabei gibt es zwei Grenzen: eine relative Obergrenze, die vorsieht, dass die Parteien nicht mehr vom Staat bekommen dürfen, als sie selbst erwirtschaften. Und eine absolute Obergrenze, um die es in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geht. Sie wird an die Preisentwicklung angepasst, soll aber ansonsten nur erhöht werden, wenn sich die Verhältnisse “einschneidend geändert” haben. Die beiden Grenzen hatte das Gericht bereits 1992 gezogen. 

Die große Koalition hatte den Mehrbedarf 2018 vor allem mit den gestiegenen Anforderungen durch die Digitalisierung begründet. FDP, Linke und Grüne kritisieren, dass dies als Begründung nicht ausreiche. Zudem sehen sie in der Anhebung der Obergrenze einen Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit von Parteien und weisen darauf hin, dass die Interessen von Abgeordneten und Parteien eng verflochten sei. 

Die AfD-Fraktion wiederum argumentiert, dass sie durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, das “unüblich verkürzt” gewesen sei, in ihren Rechten verletzt worden sei. Sie habe sich nicht ausreichend vorbereiten können. Einige AfD-Abgeordnete wollten sich nachträglich dem Antrag der anderen Fraktionen anschließen, was das Gericht aber im vergangenen Jahr verbot. 

Wegen der Pandemie war die Verhandlung zweimal verschoben und außerdem in eine Halle der Messe Karlsruhe verlegt worden. In dieser “Außenstelle des Bundesverfassungsgerichts”, wie Vizepräsidentin Doris König zur Begrüßung sagte, ist mehr Platz als im eigentlichen Gerichtsgebäude. Die Verhandlung ist für Dienstag und Mittwoch angesetzt.

Quelle: AFP

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