Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich seit Montag mit den Klagen Polens und Ungarns gegen den neuen EU-Rechtsstaatsmechanismus. Zum Auftakt der Verhandlungen verlangte Polen die Aufhebung des Mechanismus, der es der EU ermöglicht, bei Rechtsstaatsverstößen von Mitgliedstaaten europäische Gelder zu kürzen. Angesichts der anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen ihrer Regierung mit der EU hatten am Sonntagabend in ganz Polen zehntausende Menschen für einen Verbleib des Landes in der EU demonstriert.
Der Rechtsstaatsmechanismus verstoße gegen die EU-Verträge und müsse “in seiner Gesamtheit für nichtig erklärt werden”, sagte Polens Anwältin Sylwia Zyrek zum Auftakt der Anhörung. Ungarns Klagevertreter Miklos Zoltan Feher bezeichnete den Mechanismus als unnötig, da der “bestehende Rechtsrahmen den Haushalt der Union schützen kann”.
Die Anwälte der EU-Institutionen wiesen die Kritik der beiden EU-Mitgliedstaaten zurück. Der Rechtsstaatsmechanismus schütze den EU-Haushalt, sagte der Anwalt Tamas Lukacsi, der in dem Verfahren das EU-Parlament vertritt. Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sei eine wesentliche Voraussetzung “für eine wirtschaftliche Haushaltsführung”. Mit einem Urteil des Luxemburger Gerichts wird erst in einigen Monaten gerechnet.
Der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich aber darauf geeinigt, die Stellungnahme des EuGH abzuwarten, bevor der Mechanismus von der EU-Kommission angewendet wird. Dies sorgte für Kritik im EU-Parlament.
Auch die Grünen-Europapolitikerin Franziska Brantner forderte die EU-Kommission am Montag zur sofortigen Aktivierung des Rechtsstaatsmechanismus auf, “damit die EU endlich ein scharfes Schwert in der Hand hat, um die europäischen Grundwerte zu verteidigen”. Mit ihrer Klage vor dem EuGH spielten Polen und Ungarn “auf Zeit”, kritisierte sie.
Die Regierungen in Budapest und Warschau stehen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik. Gegen beide Länder laufen Strafverfahren, die bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten. Bislang hat dies aber keine wesentlichen Kursänderungen bewirkt.
Vergangene Woche heizte ein Urteil des Obersten Gerichts Polens den Streit zwischen Warschau und Brüssel zusätzlich an. Das Verfassungsgericht in Warschau stellte den Vorrang des EU-Rechts vor dem polnischen Recht in Frage, indem es mehrere Artikel in den EU-Verträgen für “unvereinbar” mit der Verfassung des Landes erklärte. Experten sprachen daraufhin von einem “juristischen Polexit”. Rechtskräftig ist die Gerichtsentscheidung erst, wenn die Regierung sie offiziell veröffentlicht.
Am Sonntagabend demonstrierten zehntausende Menschen in zahlreichen polnischen Städten für einen Verbleib des Landes in der EU und gegen das umstrittene Urteil des Verfassungsgerichts. Zu den Protesten aufgerufen hatte der frühere EU-Ratspräsident Donald Tusk von der oppositionellen Bürgerplattform (PO).
Vor einem Meer von Demonstranten mit EU-Flaggen in Warschau rief Tusk: “Zehntausende Menschen in Warschau und über 100 Städten in ganz Polen sind gekommen, um dagegen zu protestieren, was diese Regierung unserem Heimatland antut.” Er forderte die Menschen zur “Verteidigung eines europäischen Polens” auf.
Die Demonstranten brachten die Warschauer Altstadt mit ihren Mobiltelefonen zum Leuchten. Viele sangen die polnische Nationalhymne und riefen: “Wir bleiben!”
Laut Umfragen befürwortet eine große Mehrheit der Polen weiterhin die Mitgliedschaft in der EU. Auch die Regierung selbst hat einen EU-Austritt offiziell ausgeschlossen.
Polens Platz sei “in der europäischen Familie der Nationen”, hatte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki nach dem Urteil des Warschauer Verfassungsgerichts betont. Polen lasse sich aber nicht “wie ein zweitklassiges Land behandeln”, fügte er hinzu.
Die Beziehungen zwischen Warschau und Brüssel sind angespannt, seitdem die rechtsnationalistische Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) 2015 an die Macht kam. Im Zentrum des Streits stehen von der PiS vorangetriebene Justizreformen, die aus Sicht der EU die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung untergraben.
Die EU-Kommission hat in dem Justizstreit bereits mehrere Verfahren gegen Polen angestrengt. Als Druckmittel hält sie bisher insgesamt 57 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds für Polen zurück. Wegen Missachtung eines Urteils des EuGH droht Warschau zudem ein Zwangsgeld von täglich mehreren Millionen Euro.
Quelle: AFP