Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe darüber verhandelt, ob Werbung für eine Fernbehandlung per App durch Ärzte in der Schweiz erlaubt ist. Es ging um eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen eine private Krankenversicherung. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde vom ersten Zivilsenat zunächst noch nicht angesetzt. (Az. I ZR 146/20)
Die Krankenkasse hatte eine digitale Behandlung beworben, bei der die Patienten nicht in die Praxis gehen müssten. Vor dem Landgericht und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) München bekam die Wettbewerbszentrale 2019 und 2020 mit ihrer Klage Recht.
Die Werbung verstoße gegen das Gesetz, stellte das OLG fest – auch wenn inzwischen das sogenannte Digitalversorgungsgesetz in Kraft trat, das einige digitale Angebote im Gesundheitswesen vorsieht. Gegen das Urteil zog die Krankenkasse vor den BGH.
Quelle: AFP