Der Untersuchungsausschuss zum Anschlag von Hanau im hessischen Landtag wird über vier Tage lang Angehörige der Opfer anhören. Für die erste Zeugenvernehmung am 3. Dezember sind drei Angehörige geladen, wie der Landtag am Mittwoch nach einer nicht öffentlichen Sitzung des Gremiums mitteilte. Mit den Zeugenbefragungen ab dem 3. Dezember wird die Öffentlichkeit zu den Sitzungen zugelassen.
Weitere Angehörige sollen am 17. und am 20. Dezember sowie am 21. Januar angehört werden. An jedem Termin sollen jeweils drei Angehörige aussagen. Auf die konkrete Reihenfolge habe sich der Untersuchungsausschuss bereits geeinigt. Diese soll erst veröffentlicht werden, wenn die Angehörigen über ihren jeweiligen Termin informiert worden seien.
Im Juli hatte der hessische Landtag die Einsetzung des Untersuchungsausschuss beschlossen. Hinter einen entsprechenden Antrag der Opposition aus SPD, FDP und Linker stellten sich auch die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. Die AfD stimmte dagegen.
Das Gremium soll die internen Abläufe bei der Polizei genauer in den Blick nehmen und mögliche Versäumnisse untersuchen. Im Zentrum stehen dabei die Reaktionen der Sicherheitsbehörden in der Tatnacht sowie deren anschließender Umgang etwa mit den Angehörigen der Opfer.
Am 19. Februar 2020 erschoss der 43-jährige Attentäter Tobias R. in zwei Hanauer Gaststätten neun Menschen mit Migrationshintergrund und verletzte fünf weitere, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. Laut Ermittlern war er von einer zutiefst rassistischen Gesinnung angetrieben.
Quelle: AFP