Haftstrafe für 30-Jährigen wegen antisemitischer Hassparolen in Gelsenkirchen

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Rund fünf Monate nach einer antiisraelischen Versammlung vor der Synagoge in Gelsenkirchen ist ein Teilnehmer wegen antisemitischer Parolen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte den 30-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Haft, wie Direktor Mathias Kirsten am Mittwoch erklärte. Der Richter habe die Tat als “verachtenswert” bezeichnet.

Verurteilt wurde der bereits mehrfach vorbestrafte Mann allerdings nicht nur wegen Volksverhetzung, sondern auch wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollzugsbeamte, Betrugs und einer ganzen Reihe anderer Delikte. Im Vordergrund habe jedoch die Volksverhetzung gestanden. Die Hassparolen vor der Synagoge hätten die jüdische Gemeinde der Stadt “verängstigt”. Unter anderem habe der Angeklagte “Scheiß Juden” gerufen. Mit dem hohen Strafmaß habe der Richter signalisieren wollen, dass der Rechtsstaat sich Antisemitismus entschieden entgegen stelle.

Vor dem Hintergrund einer Gewalteskalation zwischen Israel und der radikalislamischen Hamas im Mai hatte es in Deutschland mehrere antiisraelische Proteste mit teils antisemitischen Ausschreitungen gegeben. In Gelsenkirchen zogen etwa 180 Menschen in Richtung Synagoge, einige skandierten antisemitische Parolen. Der 30-Jährige wurde zwei Wochen später festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Quelle: AFP

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