Europäischer Gerichtshof entscheidet über Finanzierung der Fehmarnbeltquerung

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über die Finanzierung der Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark. Drei Fährunternehmen haben gegen staatliche Garantien und Darlehen Dänemarks für Planung, Bau und Betrieb des Tunnels und die Anbindung ins dänische Hinterland geklagt. Die EU-Kommission genehmigte das Finanzierungsmodell 2015. (Az. C-174/19 P und C-175/19 P)

Gegen diese Genehmigung klagten die Fährunternehmen vor dem Gericht der EU. Im Dezember 2018 gab dieses den Klagen teilweise statt – nämlich soweit es die Finanzierung des Tunnels selbst betraf. Zurückgewiesen wurde die Klage zur Hinterlandanbindung. Das wiederum fechten die Fährunternehmen vor dem EuGH an. 

Quelle: AFP

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