EuGH: Streik bei Eurowings zählt nicht als "außergewöhnlicher Umstand"

Copyright AFP Odd ANDERSEN

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in einem Streik der Belegschaft der Lufthansa-Tochtergesellschaft Eurowings aus Solidarität mit Angestellten der Lufthansa keinen “außergewöhnlichen Umstand”. Wenn die Gewerkschaft einer Muttergesellschaft zum Streik aufrufe, sei vorhersehbar, dass sich die Beschäftigten anderer Konzernteile aus Solidarität anschlössen, erklärte der EuGH am Mittwoch. Geklagt hatte ein Fluggast, dessen Reise von Salzburg nach Berlin aufgrund eines Streiks des Eurowings-Kabinenpersonals gestrichen worden war. (Az. C-613/20)

Der Fluggast hatte vor dem Landesgericht Salzburg eine Entschädigung von 250 Euro gefordert. Die Fluggesellschaft Eurowings hatte jedoch argumentiert, dass der Streik der eigenen Belegschaft aus Solidarität mit den Angestellten der Muttergesellschaft Lufthansa als “außergewöhnlicher Umstand” anzusehen sei. Dies hätte die Fluggesellschaft von Entschädigungsverpflichtungen bei einer Flugannullierung befreien können.

Der EuGH urteilte jedoch, dass es sich bei dem Streik nicht um ein unvorhersehbares oder nicht beherrschbares Ereignis gehandelt habe. Der Arbeitgeber verfüge grundsätzlich über die Mittel, sich auf Streiks vorzubereiten und die Folgen gegebenenfalls abzufangen.

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.