Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) in Karlsruhe über variable Zinsen in sogenannten Prämiensparverträgen, die vor allem in den 90er- und Nullerjahren abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die Sparkasse Leipzig eine Musterfeststellungsklage erhoben, der sich etwa 1300 Menschen angeschlossen haben. Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Zinsen jahrelang zum Nachteil der Kundinnen und Kunden angepasst wurden, es gehe um durchschnittlich 3100 Euro pro Vertrag. (Az. XI ZR 234/20)
Wie die Zinsen geändert werden konnten, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Das Oberlandesgericht Dresden entschied 2020, dass die entsprechenden Klauseln unwirksam seien und nicht korrekt berechnete Zinsen nachgezahlt werden müssten. Allerdings entschied es nicht darüber, wie dies berechnet werden soll. Gegen das Urteil legten sowohl die Sparkasse als auch die Verbraucherzentrale Revision beim BGH ein. Dessen Entscheidung könnte für zahlreiche Fälle maßgebend sein: Vor deutschen Gerichten laufen gleich mehrere Musterfeststellungsklagen gegen verschiedene Sparkassen.
Quelle: AFP