Fünfeinhalb Monate nach der Verurteilung eines Serienvergewaltigers durch das Landgericht Berlin ist das Urteil rechtskräftig. Die Überprüfung durch den in Leipzig ansässigen fünften Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit. Seine Revision wurde verworfen. (Az. 5 StR 290/21)
Das Landgericht hatte den damals 30-jährigen Sinisa K. im April zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Sommer 2020 insgesamt sieben Frauen und Mädchen überfallen und vergewaltigt hatte. In einem Fall versuchte er außerdem Geld zu erpressen.
Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung, der Angeklagte habe einen “besonderen Hang zur Begehung von Sexualstraftaten”. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, muss der Täter nicht nur seine Haftstrafe absitzen, sondern kommt auch nach deren Verbüßung nicht frei.
Quelle: AFP