Anderthalb Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen SEK-Beamten in Gelsenkirchen ist das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Donnerstag in Karlsruhe sowohl die Revision des Angeklagten als auch die der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte im April 2020 auf den Beamten geschossen, als dieser zusammen mit Kollegen seine Wohnung durchsuchen wollte. (Az. 4 StR 170/21)
Die Polizei war ihm auf der Spur, weil er mit Drogen handelte und Waffen besaß. Nach den tödlichen Schüssen wurde der 31-Jährige in seiner Wohnung überwältigt. Im Dezember verurteilte ihn das Landgericht Essen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte sei von Hass auf Polizisten motiviert gewesen, stellte es fest. Eine besondere Schwere der Schuld sah es aber nicht. Dabei habe das Landgericht keine Rechtsfehler gemacht, erklärte der BGH nun. Das Urteil bleibe bestehen.
Quelle: AFP