Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit Haushaltshilfen in Spanien. Eine Frau klagt dagegen, dass sie von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen ist. Hausangestellte können in Spanien nicht in die Versicherung einzahlen und bekommen auch bei Arbeitslosigkeit keine Leistungen. (Az. C-389/20)
Die klagende Hausangestellte legte eine schriftliche Zusicherung ihrer Arbeitgeberin vor, den Arbeitgeberanteil zu zahlen. Dennoch verbot ihr die Sozialversicherungskasse den Beitritt. Daraufhin zog sie in Spanien vor Gericht. Sie argumentiert, dass der Ausschluss eine verbotene Diskriminierung von Frauen sei, weil hauptsächlich diese als Hausangestellte arbeiteten. Das spanische Gericht fragte den EuGH, ob er dies auch so sieht. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein Gutachten vor.
Quelle: AFP