Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) über die Haftung Deutschlands für Geburtsschäden des Kinds einer Soldatin. Im Streitfall war eine Zeitsoldatin schwanger und wurde im Auftrag der Bundeswehr von zivilen Ärzten versorgt. Wegen vorzeitiger Wehen wiesen die Ärzte sie vorsorglich in ein ziviles Krankenhaus ein. (Az: B 9 V 1/19 R)
Nach einer Verlegung kam es zu einer Frühgeburt. Der Sohn leidet an einer Entwicklungsverzögerung und an cerebralen Anfällen, mögliche Vorläufer einer Epilepsie. Mit seiner Klage verlangt er Schadenersatz. Das BSG hat zu entscheiden, ob mögliche Fehler der truppenärztlichen Versorgung zuzurechnen sind, auch wenn die Soldatin selbst keinen Schaden erlitt und von zivilen Ärzten und Krankenhäusern behandelt wurde.
Quelle: AFP