Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im schleswig-holsteinischen Schleswig hat den Weg für den Beginn erster Arbeiten am Fehmarnbelt-Tunnel auf der deutschen Seite freigemacht. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss billigte das Gericht die vorläufige Inbesitznahme von Grundstücken im Bereich des Fährhafens von Puttgarden, der für die Bauarbeiten auf deutscher Seite benötigt werden. Die Besitzerin der Grundstücke, das Fährunternehmen Scandlines, hatte gegen die vom Kieler Innenministerium angeordnete Maßnahme geklagt.
Der Fehmarnbelt-Tunnel unter der Ostsee soll Deutschland mit dem Nachbarland Dänemark verbinden. Dieser wird zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland gebaut und ist eines der größten Infrastrukturprojekte in Europa. Der Tunnel wird von Dänemark errichtet und betrieben, Deutschland konzentriert sich auf den Bau von Schienen- und Straßenanbindungen auf der eigenen Seite.
Die mit dem Bau des rund 18,5 Kilometer langen Tunnels beauftragte staatliche dänische Projektgesellschaft Femern A/S errichtet aber auch auf Fehmarn eine Baustelle samt Arbeitshafen. Zu diesem Zweck hatte das schleswig-holsteinische Innenministerium eine sogenannte Besitzeinweisung für Grundstücke ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine Art Vorstufe für formelle Enteignungen, die im Fall von besonders dringenden und bereits rechtswirksam genehmigten Infrastrukturmaßnahmen von den Behörden angewendet werden kann.
Die Grundstücksbesitzerin hatte in einem Eilverfahren gegen den Vollzug der Besitzeinweisung geklagt und vom Verwaltungsgericht Schleswig im Juni in erster Instanz zunächst Recht bekommen. Das OVG hob diesen Beschluss in einem vom Kieler Innenministerium und der Projektgesellschaft angestrengten Beschwerdeverfahren nun auf. Der Vorgang sei “rechtmäßig”, befanden die Richter in ihren nicht mehr weiter anfechtbaren Beschluss vom Freitag. (Az. 4 MB 32/21)
Das milliardenteure Großprojekt, das in erster Linie eine direkte Verkehrsverbindung zwischen den Metropolen Kopenhagen und Hamburg schaffen soll, ist umstritten. Auf der deutschen Seite hatte erst das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen November den Weg dafür frei gemacht, indem es mehrere Klagen von Fährunternehmen sowie Umweltschutzverbänden abwies. Der Tunnel soll 2029 eröffnet werden.
Die Arbeiten an dem Tunnel werden hauptsächlich von dänischer Seite aus erfolgen, wo bei Rödbyhavn auf der Insel Lolland schon mit dem Errichtung der Hauptbaustelle und des Hauptarbeitshafens begonnen wurde. Auf Fehmarn plant die Projektgesellschaft eine kleinere Baustelle und einen kleineren Arbeitshafen. Dafür gab es bereits vorbereitende Arbeiten, etwa der Bau von Baustraßen und Umspannwerken für die Stromversorgung der späteren Baustelle.
In ihrer Klage gegen die Inbesitznahme ihrer Grundstücke hatte das Unternehmen Scandlines laut OVG unter anderem argumentiert, dass eine gemäß Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebe Vorlage sowie Prüfung eines Rettungs- und Notfallkonzepts für den späteren Tunnel bisher nicht erfolgt sei. Das spielt nach Auffassung der Richter aber keine Rolle. Dies habe keine unmittelbare Auswirkungen auf die Vollziehbarkeit des zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses.
Quelle: AFP