Polen will trotz mehrerer Todesfälle von Migranten an seiner Grenze zu Belarus den dort verhängten Notstand verlängern. Dies kündigte Innenminister Mariusz Kaminski am Montag in Warschau an. Die EU-Kommission forderte von Polen derweil die Aufklärung der Todesfälle. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schaltete sich ein.
Es sei “völlig inakzeptabel, dass Menschen an den Außengrenzen der EU sterben”, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. Warschau müsse hier “Transparenz” schaffen. Sie habe vergeblich versucht, mit Innenminister Kaminski darüber zu sprechen. Nun werde sie Donnerstag nach Warschau reisen.
Polen sowie Litauen und Lettland beklagen seit einigen Monaten die vermehrte Ankunft von Migranten vor allem aus dem Nahen Osten an ihren Grenzen zu Belarus. In den vergangenen zwei Monaten kamen in der Region insgesamt sechs Migranten ums Leben gekommen. Die Umstände blieben weitgehend unklar. Hilfsorganisationen beklagen, dass die Grenzbehörden die Menschen teils wochenlang festsetzten und keinerlei Unterstützung lieferten.
Polen hat seine 418 Kilometer lange Grenze zu Belarus abgeschottet. Aufgrund eines ausgerufenen Notstands ist auch Journalisten und Hilfsorganisationen der Zutritt formell untersagt. Nichtregierungsorganisationen warnten zuletzt wegen sinkender Temperaturen vor einer humanitären Krise. Der Regierung in Warschau werfen sie vor, Menschen völkerrechtswidrig daran zu hindern, Asylanträge zu stellen.
Die polnische Regierung zeigte sich davon bislang unbeeindruckt. Innenminister Kaminski verwies unter anderem darauf, dass bei einigen festgenommenen Migranten “Beweise” für deren radikale Gesinnung gefunden worden seien. Nach polnischen Angaben wurden in den vergangenen Monaten 8200 Menschen vom Grenzübertritt von Belarus aus abgehalten und 1200 wegen illegaler Übertritte festgenommen.
Die EU geht von einer Vergeltungsaktion des belarussischen Machthabers Alexander Lukaschenko für Brüsseler Sanktionsbeschlüsse aus. Es wird vermutet, dass die belarussischen Behörden die Migranten gezielt ins Land holen und an die Grenzen zu den östlichen EU-Staaten schleusen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schaltete sich im Fall von 32 afghanischen Migranten ein, die seit Wochen zwischen Polen und Belarus festsitzen. Nach eigenen Angaben waren sie nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan geflohen und hatten im August die polnisch-belarussische Grenze überschritten. Polnische Grenzschützer hätten sie dann zurück nach Belarus gebracht.
Die Straßburger Richter forderten Polen auf, die Menschen “mit Nahrung, Wasser, Kleidung, angemessener medizinischer Versorgung und, wenn möglich, einer vorübergehenden Unterkunft zu versorgen”. Zudem sei eine mutmaßlich erzwungene Rückkehr nach Belarus nicht zulässig gewesen.
Quelle: AFP