Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen einen Mann, der im Juli 2019 einen kleinen Jungen vor einen einfahrenden Zug stieß, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des Beschuldigten zurück, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Gegen den damals 41-Jährigen war vor einem Jahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. (Az. 2 StR 129/21)
Nach Feststellung des Landgerichts litt der Mann seit dem Herbst 2018 unter einer paranoiden Schizophrenie. Er stieß am 29. Juli 2019 im Frankfurter Hauptbahnhof eine Frau und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich noch zur Seite rollen, der Junge wurde von dem Zug überfahren und starb.
Das Frankfurter Gericht erkannte zwar auf Mord und versuchten Mord. Wegen seiner Krankheit sei der Täter aber schuldunfähig. Er habe in der Wahnvorstellung gehandelt, andere Menschen auf Befehl innerer Stimmen vernichten zu müssen, beschrieb es der BGH. Das Landgericht entschied, dass der Mann dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden soll.
Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Er wies auch die Revision einer Frau zurück, die von dem Täter bei seiner Flucht umgestoßen worden war und sich dabei den Ellbogen brach. Das Landgericht wertete dies als Körperverletzung, die Frau sah stattdessen einen Tötungsversuch. Der BGH verwarf allerdings ihre Revision. Das Urteil des Frankfurter Gerichts ist damit rechtskräftig.
Quelle: AFP