Nach einer in erster Instanz verhängten Rekordstrafe gegen die Schweizer Großbank UBS wegen Steuerbetrugs wird am Montag (13.30 Uhr) das Urteil im Berufungsprozess erwartet. Das Geldhaus wehrt sich in dem Verfahren gegen die Verurteilung zu einer Rekordbuße von 3,7 Milliarden Euro. Pariser Richter hatten die Bank im Februar 2019 schuldig gesprochen, wohlhabende französische Kunden jahrelang zur Steuerhinterziehung verleitet zu haben.
Das Pariser Strafgericht sah darin Anstiftung zum Steuerbetrug in einem besonders schweren Fall. Insgesamt sollen französische Kunden in den Jahren 2004 bis 2012 elf Milliarden Euro bei der UBS angelegt haben, die von der Bank überzeugt wurden, ihr Geld vor dem französischen Fiskus zu verstecken. Die Großbank erklärte, es gebe “keinen konkreten Beweis” für die Vorwürfe, sie legte daher Berufung ein. In zweiter Instanz fordert die Anklage nunmehr eine Strafe von “mindestens” zwei Milliarden Euro.
Quelle: AFP