In Frankreich ist das Urteil im Berufungsprozess gegen die Schweizer Großbank UBS wegen Steuerbetrugs verschoben worden. Einer der Richter sei erkrankt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Die Entscheidung soll nun am 13. Dezember fallen.
Die UBS war in erster Instanz zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Die Richter sprachen die Bank im Februar 2019 schuldig, wohlhabende französische Kunden jahrelang zur Steuerhinterziehung verleitet zu haben. Das Pariser Strafgericht sah darin Anstiftung zum Steuerbetrug in einem besonders schweren Fall. Es ging um Kundengelder in Höhe von elf Milliarden Euro in den Jahren 2004 bis 2012.
Die UBS ging in Berufung. Sie erklärte, es gebe “keinen konkreten Beweis” für die Vorwürfe. In zweiter Instanz fordert die Anklage nun eine Strafe von “mindestens” zwei Milliarden Euro.
Quelle: AFP