CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl seinen Stimmzettel falsch gefaltet. Als Laschet den Zettel in einem Wahllokal in Aachen in die Urne warf, konnten Umstehende sehen, was er angekreuzt hatte. Fotografen hielten den Moment auf Bildern fest.
Wegen des Wahlgeheimnisses ist es nicht erlaubt, seinen Stimmzettel offen einzuwerfen. Der Wähler müsse ihn “in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist”, heißt es auf der Website des Bundeswahlleiters. Sollte die Stimmabgabe erkennbar sein, müsste der Wahlvorstand den Wähler zurückweisen. Dies diene dazu, andere Wählende nicht zu beeinflussen. Normalerweise wird im Wahllokal darauf hingewiesen, wie der Zettel gefaltet werden muss.
Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte kurz darauf auf Twitter: “Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.” Bei einer “Fehlfaltung” teilt der Wahlvorstand demnach einen neuen Stimmzettel aus – gelangt der offen eingeworfene Zettel dennoch in die Wahlurne, “kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig”.
Quelle: AFP