Anklage nach Überfällen auf Geldtransporte gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach

Copyright AFP/Archiv ANGELA WEISS

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach wegen dreier Überfälle auf Geldtransporte erhoben. Wie das Kölner Landgericht am Donnerstag mitteilte, richtet sich die Anklage auch gegen einen mutmaßlichen Mittäter aus den Niederlanden. Die Vorwürfe sollen zunächst im sogenannten Zwischenverfahren geprüft werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Drach demnach bewaffnete Überfälle auf Geldtransporte in Köln-Godorf, am Flughafen Köln-Bonn sowie in Frankfurt am Main vor. Er soll die Mitarbeiter der Transportunternehmen jeweils mit Waffengewalt überfallen und ihnen das von ihnen transportierte Geld abgenommen haben. Abgesehen gehabt hätte er es damals auf die Tageseinnahmen zweier Ikea-Filialen sowie die Münzgelder für die Gepäckwagenstationen am Flughafen. Insgesamt soll er bei den Raubüberfällen eine Summe von 141.831 Euro erbeutet haben.

In den ersten beiden Fällen soll er laut Anklagevorwurf ein Sturmgewehr vom Typ AK-47, im dritten Fall einen Revolver verwendet haben. Bei den Überfällen am Flughafen Köln-Bonn und in Frankfurt habe Drach jeweils auf einen Mitarbeiter geschossen und diese schwer verletzt. Einer von ihnen habe unter anderem einen Durchschuss des rechten Oberschenkels erlitten und notoperiert werden müssen. 

Der Geldbote in Frankfurt habe offenbar zunächst einen Schuss auf den flüchtenden Drach abgegeben, woraufhin dieser im Lauf zurückgeschossen habe. Dabei habe er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. Der Bote sei am linken vorderen Oberschenkel von einer Kugel getroffen worden, wodurch seine Oberschenkelvene “zerfetzt” worden sei. Hierdurch habe er anderthalb bis zwei Liter Blut verloren.

Die Staatsanwaltschaft wertet diesen Schuss als versuchten Mord. Weiterhin legt sie Drach besonders schweren Raub in drei Fällen, gefährliche Körperverletzung, einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Urkundenfälschung und Brandstiftung zur Last. Der mitangeklagte 52-jährige Niederländer soll die zweite Tat gemeinschaftlich mit Drach begangen und beim dritten Überfall Beihilfe geleistet haben.

Angesichts Drachs Vorstrafen beantragte die Staatsanwaltschaft, ihn in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Auch eine psychiatrische Begutachtung des 60-Jährigen sei bereits in Auftrag gegeben worden.

Drach war wegen der Überfälle im Februar in den Niederlanden festgenommen und Anfang Mai nach Deutschland ausgeliefert worden. Er wird zu den gefährlichsten Schwerverbrechern Deutschlands gerechnet. Sein Name ist untrennbar mit der Entführung des Mäzens Jan Philipp Reemtsma 1996 verbunden.

Die Entführer um Drach hatten den Erben der Tabakdynastie am 25. März 1996 in ihre Gewalt gebracht und ihn 33 Tage lang angekettet im Keller eines Landhauses bei Bremen gefangen gehalten. Am 26. April 1996 kam Reemtsma gegen Zahlung eines Lösegelds in zweistelliger Millionenhöhe frei.

Drach tauchte anschließend unter, erst 1998 machten ihn Polizisten in einem Luxushotel in Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires dingfest. Nach längerem juristischen Tauziehen wurde Drach nach Hamburg ausgeliefert und dort verurteilt.

Für die Tat wurde Drach 2000 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, aber noch während seines Gefängnisaufenthalts wurde er wegen versuchter Anstiftung zur Erpressung erneut verurteilt. Im Oktober 2013 kam er frei.

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.