Die rechtsextreme Partei “Der III. Weg” ist beim Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Sperrung ihrer Facebook-Seite gescheitert. Sie wollte die Seite bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl vorläufig entsperren lassen, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Dies wurde jedoch zurückgewiesen. (Az. 1 BvQ 100/21)
Die Partei erkläre nicht ausreichend, weswegen ihr Ansprüche gegenüber Facebook zustehen sollten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Weder sei die Partei Inhaberin oder Berechtigte des zugrunde liegenden Kontos, noch habe sie nachvollziehbar dargelegt, “weshalb gerade sie Ansprüche aus der Sperrung der Seite gegen die Betreiberin des Netzwerks ableiten können soll”.
Im Frühjahr 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht über einen ähnlichen Eilantrag der Partei anders entschieden. Damals urteilte das Gericht, dass Facebook die Seite bis zur Europawahl vorläufig entsperren müsse.
Quelle: AFP