Eine Polizistin aus Sachsen-Anhalt ist wegen ihrer Nähe zu dem inhaftierten Synagogen-Attentäter von Halle beurlaubt worden. Wie die “Mitteldeutsche Zeitung” (MZ/Dienstagsausgabe) berichtete, soll die junge Beamtin per Brief romantische Gefühle zum rechtsextremen Attentäter Stephan B. ausgedrückt haben. Zudem soll die Frau Anfang 20 eine Neigung zu rechtsextremen Verschwörungstheorien offenbart haben.
Gegen die Polizistin aus dem Bereich der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau läuft laut dem Bericht derzeit eine interne Ermittlung: Diese soll klären, inwiefern die Frau gegen Beamtenrecht verstoßen hat. Das Landesinnenministerium in Magdeburg habe sich am Montag nicht zu dem Fall geäußert.
Die Polizistin soll laut der Zeitung selbst den Briefkontakt zu dem 29-jährigen Rechtsextremisten B. gesucht haben. Sicherheitsexperten sähen demnach in dem Fall Ansätze einer seltenen sexuellen Neigung: dem “Bonnie-und-Clyde-Syndrom”, in der Medizin als Hybristophilie bezeichnet. Betroffene fühlen sich zu Kriminellen hingezogen, insbesondere zu Gewalttätern und Mördern.
Die Polizistin soll dem Bericht zufolge auch selbst rechtsextreme Ansichten geäußert haben. So habe sie in einem Brief an den Attentäter nahegelegt, dass sie an ein jüdisches Machtmonopol glaube. Die interne Prüfung solle nun klären, ob und inwiefern die Polizistin rechtsextreme Ansichten teilt. Dass der Fall ans Licht kam, soll auf interne Hinweise von aufmerksamen Kollegen zurückgehen.
Nach MZ-Recherchen erhält der verurteilte B. in der Haft Post von polizeibekannten Rechtsextremisten. B. hatte vor zwei Jahren einen der schwersten rechtsextremen Anschläge in der Geschichte der Bundesrepublik verübt. Am 9. Oktober 2019 hatte er versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen.
Während des Angriffs befanden sich rund 50 Gläubige im Gotteshaus. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und Ladehemmungen der selbstgebauten Waffen, die B. für die Morde konstruiert hatte. Infolge des gescheiterten Anschlags erschoss B. zwei Menschen in der Stadt.
Auf der Anklagebank hatte sich der Täter zu seinem Judenhass bekannt: Er habe weitere Extremisten zu Anschlägen motivieren wollen. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte B. Ende 2020 zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter diagnostizierte bei ihm eine Persönlichkeitsstörung.
Quelle: AFP