Der Bundesrat hat einen Vorstoß zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a abgelehnt, der “Werbung” für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Die Länderkammer lehnte am Freitag einen Gesetzentwurf ab, den mehrere von SPD und Linkspartei geführte Landesregierungen eingebracht hatten. Vor allem Grüne und Linke drängen jedoch weiterhin auf eine Streichung der viel kritisierten Vorschrift.
Unter das sogenannte Werbeverbot fallen auch sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten über Angebote zu Schwangerschaftsabbrüchen. “Schwangere sollten durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen”, begründeten die Initiatoren Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen ihren Vorstoß zur Abschaffung des Verbots.
“Warum soll es Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt werden, über ein erlaubtes Vorgehen zu informieren?”, fragte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) im Bundesrat. Er sprach von einem Gesetz, “dass einen ganzen Berufsstand kriminalisiert”. Ein solches Gesetz “kann man nicht reformieren, ein solches Gesetz gehört abgeschafft”, hob er mit Blick auf von Union und SPD 2019 vorgenommene kleinere Korrekturen an dem Paragrafen hervor.
Auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, erklärte in Berlin, die Reform damals habe keine Verbesserung gebracht. “Ärzt*innen werden weiterhin durch Abtreibungsgegner*innen angezeigt und verurteilt”, kritisierte die Grünen-Politikerin. Zudem sei damals von der Union mit Zustimmung der SPD noch einmal rechtlich klargestellt worden, dass sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als strafbewehrte Werbung anzusehen seien.
Schauws wertete es immerhin als “positives Signal”, dass sich die fünf Länder klar zur Streichung des Paragrafen 219a bekannt hätten. Dass ihr Antrag abgelehnt wurde, zeige aber auch, “wie sehr die Union bei dem wichtigen Thema Selbstbestimmung von Frauen aus der Zeit gefallen” sei.
“Bei ungewollter Schwangerschaft müssen Frauen alle Informationen zur Verfügung stehen und zwar ohne Hürden”, forderte Schauws. Ärztinnen und Ärzte müssten auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche ebenso informieren können wie über alle anderen medizinischen Leistungen.
“Paragraf 219a steht für ein Frauenbild aus dem Mittelalter”, kritisierte auch Linke-Parteichefin Susanne Hennig-Wellsow. “Er kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert es Frauen enorm, sich seriös über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch zu informieren.” Dass sich konservative Landespolitiker weiter für diesen Paragraphen einsetzten, verdeutliche einmal mehr, “dass sie unfähig sind, Politik für eine gerechtere Zukunft zu gestalten”.
Vor dem Bundesratsgebäude demonstrierten Frauen während der Sitzung für die Streichung des Paragrafen 219a. Dazu hatten unter anderem die Berliner Grünen und die Ärztinnen- und Ärztevereinigung Doctors for Choice aufgerufen. Eine weitere Kundgebung plant das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung an diesem Samstag vor dem Brandenburger Tor. Das Bündnis fordert auch die Abschaffung des Paragrafen 218.
Quelle: AFP