Verbraucherschützer kritisieren "Verschleppungstaktik" bei Banken nach BGH-Urteil

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Banken und Sparkassen eine “Verschleppungstaktik” bei der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils zu unzulässigen Bankentgelten vom April vorgeworfen. Auf eine Umfrage der Verbraucherzentrale bei 43 regionalen und überregionalen Instituten blieben Antworten entweder unkonkret oder ganz aus, wie sie am Freitag mitteilte. Nur 27 Kreditinstitute reagierten überhaupt auf die Anfrage. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Postbank statt. 

Auf die Anfrage der Verbraucherzentrale Sachsen antworteten nun einige Institute, das BGH-Urteil werde noch geprüft. Andere erklärten laut Verbraucherzentrale, dass berechtigte Rückerstattungen nach individueller Prüfung vorgenommen würden. 

“In der Praxis bedeutet es für Kund*innen, dass auch sie keine weiteren Reaktionen ihrer Banken und Sparkassen erhalten oder ihnen mitgeteilt wird, dass ihre geltend gemachten Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt wären”, kritisierte Finanzexpertin Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale. Mitunter werde ein “sehr geringer Teilbetrag” erstattet. Oder die Verbraucherinnen und Verbraucher würden gebeten, auf ihre Forderung ganz oder teilweise zu verzichten. 

Als positives Beispiel hob Heyer die ING hervor. Diese habe mitgeteilt, dass sie frühere Entgelterhöhungen ausgesetzt habe, ab September Erstattungen vorgenommen würden und wegen zukünftiger Änderungen Kontakt zu den Kunden aufgenommen würde. “Sofern nicht bald auch andere Kreditinstitute diesem Beispiel folgen, werden wir wohl im Interesse des Verbraucherschutzes wieder den gerichtlichen Weg einschlagen müssen”, warnte die Verbraucherschützerin. 

Quelle: AFP

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