Das Landgericht im hessischen Limburg muss erneut über die Lastwagenattacke mit 18 Verletzten im Oktober 2019 verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob bereits im Juli das Urteil teilweise auf, wie er am Donnerstagabend mitteilte. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes bleibe zwar grundsätzlich bestehen – das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Heimtücke sei aber nicht belegt. (Az. 4 StR 53/21)
Der Angeklagte Omar A. soll im Oktober 2019 mit einem zuvor gestohlenen Lastwagen bewusst auf mehrere Autos aufgefahren sein, die an einer Ampel in der Limburger Innenstadt hielten. Dabei wurden 18 Menschen leicht verletzt. Nach der Kollision verließ A. die Fahrzeugkabine und verletzte zwei Zeugen durch Ziehen an einem Schal am Hals beziehungsweise durch einen Schlag mit der Hand. A. stand zur Tatzeit unter dem Einfluss von Cannabis.
Das Limburger Gericht verurteilte ihn im November 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe es zwei Mordmerkmale verschärfend berücksichtigt, erklärte der BGH – ein gemeingefährliches Mittel und die Heimtücke, die er als nicht erwiesen ansah. Darum könne die Strafe so nicht bestehen bleiben. Das Landgericht müsse neu verhandeln.
Quelle: AFP