Bürgerinnen und Bürger sollen künftig leichter auf elektronischem Weg mit Justizbehörden kommunizieren können. Der Bundesrat billigte am Freitag den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Justiz. Vorgesehen ist die Einrichtung eines elektronischen „Bürger- und Organisationenpostfachs“ (eBO), das den sicheren Versand elektronischer Dokumente zu den Gerichten und von diesen zurück an die Postfachinhaber ermöglichen soll.
Wo Vorschriften die Schriftform verlangen, soll die Nutzung dieses Postfachs dafür anerkannt werden. Dies hat in der Praxis auch Auswirkungen auf die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Das neue Gesetz sieht außerdem eine Erhöhung der Gebühren für Gerichtsvollzieher um linear zehn Prozent vor.
Quelle: AFP