Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Freitag (09.30 Uhr) in Karlsruhe über die Schließung eines Parkhauses durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Parkhaus ist stark sanierungsbedürftig und seit Jahren geschlossen – bis auf drei Ebenen, die der Klägerin gehören. Sie vermietete diese an ein Hotel, bis sie ebenfalls gesperrt wurden. (Az. V ZR 225/20)
Die Eigentümergemeinschaft beschloss per Mehrheitsbeschluss ein komplettes Nutzungsverbot, weil das Bauordnungsamt Nachweise für den Brandschutz forderte. Sanieren wollte die Gemeinschaft das Parkhaus nicht; die Klägerin hätte die Mängel aber selbst beseitigen können. Gegen den Beschluss klagte sie erfolglos vor dem Amtsgericht Augsburg und dem Landgericht München. Nun landet der Fall vor dem BGH.
Quelle: AFP