Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag in Karlsruhe über die Schließung eines Parkhauses in Augsburg verhandelt. Das Gebäude ist heruntergekommen, stark sanierungsbedürftig und seit Jahren geschlossen. Ausgenommen waren drei Ebenen, die der klagenden Firma gehören: Sie vermietete diese an ein Hotel, bis sie ebenfalls gesperrt wurden. (Az. V ZR 225/20)
Als das Bauamt 2016 nämlich Nachweise für den Brandschutz forderte, beschloss die Eigentümergemeinschaft auf einer Versammlung per Mehrheitsbeschluss ein komplettes Nutzungsverbot für das Parkhaus. Sanieren wollte die Gemeinschaft das Parkhaus allerdings nicht. Die nun klagende Firma könnte die Mängel auf eigene Faust beseitigen, entschied sie.
Gegen den Beschluss zog die Firma erfolglos vor das Amtsgericht Augsburg und in der Berufung vor das Landgericht München. Nun liegt der Fall beim fünften Zivilsenat des BGH. Dieser will am 15. Oktober eine Entscheidung verkünden.
Quelle: AFP