Deutsche Umwelthilfe geht weiter juristisch gegen Pipeline Nord Stream 2 vor

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht weiter juristisch gegen die Inbetriebnahme der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2 vor. Wie die Umweltorganisation am Donnerstag mitteilte, legte sie Einspruch gegen die Entscheidung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ein, die Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 nicht erneut zu überprüfen. Bereits im Juni hatte die DUH unter Verweis auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts eine erneute Überprüfung des Projekts beantragt.

Dieses Urteil sei “unmissverständlich”, erklärte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner. “Nord Stream 2 darf deshalb nicht ohne eine weitere Überprüfung seiner Klimawirkung in Betrieb genommen werden”, forderte er. “Dies würde gigantische Treibhausgas-Emissionen nach sich ziehen und offensichtlich den deutschen Klimazielen und dem Pariser Klimaabkommen widersprechen”.

Rechtliche Grundlage für den Widerspruch gegen den Beschluss des BSH sei das Verwaltungsrecht: Demnach können Beschlüsse einer Behörde überprüft und widerrufen werden, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden. Hierzu zählt nach Ansicht der DUH das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. Durch den regulären Betrieb der Pipeline bis ins Jahr 2045, in dem Deutschland laut Klimaschutzgesetz offiziell klimaneutral sein soll, würde die Pipeline laut DUH rund 60 Prozent des deutschen CO2-Budgets aufbrauchen.

Die Bauarbeiten an der Pipeline waren vergangene Woche nach Angaben der Betreiberfirma vollständig abgeschlossen worden. Ziel ist demnach, die Pipeline noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen zu können.

Quelle: AFP

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