Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe erneut mit dem sogenannten Thermofenster. Der siebte Zivilsenat verhandelt in vier Fällen darüber, ob Mercedes-Käufern wegen dieser Art der Abgasreinigung ein Schadenersatz zusteht. Die Kläger argumentieren, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. (Az. VII ZR 190/20 u.a.)
Ein Thermofenster verringert die Abgasreinigung bei sehr hohen und vor allem bei niedrigen Lufttemperaturen. Alle vier Kläger kauften jeweils einen gebrauchten Mercedes-Diesel, der nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen wurde. Die Kläger machen geltend, dass Daimler das Thermofenster genau auf die Prüfbedingungen abgestimmt und die Betriebserlaubnis so unter Vorspiegelung der Einhaltung der Grenzwerte bekommen habe. Im Juli hatte der BGH bereits entschieden, dass der Einbau eines Thermofensters an sich noch keine sittenwidrige Schädigung ist.
Quelle: AFP